Präsenzprüfungen
(Veröffentlicht:
25.01.2021)
Hinweise für das Wintersemester
Liebe Studierende,
die Information des Rektors hat zu einer gewissen Unruhe geführt. Ich möchte daher auf einige Punkte kurz eingehen, um sie klarzustellen:
1. Alle Regeln für die Präsenzprüfungen orientieren sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen, für uns ist das im Wesentlichen die Corona-Verordnung des MWK für Hochschulen.
2. Grundsätzlich ist immer noch eine Aussetzung der Präsenzprüfungen möglich, jedoch nur wenn sich die Lage deutlich verschlechtern würde. Dann gilt das aber für alle Prüfungen hochschulweit und vom Rektorat gäbe es Vorgaben, wie die Prüfungen ersatzweise durchzuführen wären, so dass hier keine Einzelentscheidungen getroffen werden müssten.
3. Die Prüfungsorganisation ähnelt der im Sommer, die Studierenden werden konkreten Prüfungsräumen zugeordnet und werden vor der Prüfung darüber informiert. Die Studierenden betreten den Raum einzeln und verlassen ihn einzeln. Die Klausuren werden beim Verlassen des Raums in den neben der Tür abgestellten Karton gelegt.
4. Eine Anmeldung über den QR-Code an der Tür ist nicht notwendig.
5. Es findet keine allgemeine Desinfektion der Arbeitsplätze statt, wenn jemand seinen Tisch desinfizieren möchte, steht Material dafür bereit.
6. Es besteht Maskenpflicht am Platz, nach gegenwärtigem Stand FFP2 (oder gleichwertig) ohne Ventil. Die allgemein herumgeisternden Regeln von maximal 75 Minuten Tragezeit mit anschließender Pause stammen aus dem Arbeitsschutz und beziehen sich auf die Vermeidung einer körperlichen Überbeanspruchung und einer mangelhaften Sauerstoffversorgung bei (schwerer) körperlicher Arbeit. Die gegenwärtige hiesige Rechtsauffassung ist, dass diese Vorgabe zur maximalen Tragezeit für das Schreiben einer Klausur nicht einschlägig ist und deshalb keine Anwendung findet.
7. Eine Betriebsanweisung wird von der Kanzlerin unserer Hochschule Frau Schweitzer noch verteilt.
Was uns etwas mehr besorgt, ist der Zugang und das Verlassen der Gebäude, weil dafür nur wenige wirksame Vorkehrungen getroffen werden können. Dies hängt vielmehr wesentlich von der Disziplin der Prüfungsteilnehmer/-innen ab. Wir möchten Sie also dringend darum bitten, nur mit geringem Vorlauf vor Prüfungsbeginn das Gebäude zu betreten und es nach der Prüfung zügig zu verlassen. Außerdem sollten Sie sorgsam bei der Kleidungswahl sein, da das regelmäßige Lüften zu Schwankungen der Raumtemperatur führen wird. Sie sollten also in der Lage sein, bei Bedarf schnell eine Jacko o.ä. aus- bzw. anzuziehen.
Wer sich in der gegenwärtigen Situation nicht in der Lage sieht, an Präsenzprüfungen teilzunehmen, sollte vom umfassenden Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Alle Fristen werden um ein weiteres Semester verlängert und auch zu Zweit- oder Drittversuchen muss niemand antreten.
Zum Schluss noch ein persönliches Wort: Seien Sie versichert, dass die Prüfer/-innen bei der inhaltlichen Gestaltung der Prüfungen die schwierigen Rahmenbedingungen berücksichtigen werden. Bereiten Sie sich sorgfältig vor und gehen Sie zuversichtlich in die Prüfungen!