Prüfungshinweise
(Veröffentlicht:
13.05.2020)
Informationen aus dem Senat
In der Sitzung des Senats am 12.05. gab es einige Ankündigungen zum Studium und zu Prüfungen in diesem Semester:
1. Sie werden zu Wiederholungsprüfungen nicht automatisch angemeldet und haben somit in diesem Semester keine Teilnahmepflicht an solchen Klausuren.
2. Wie die Prüfungen in diesem Semester ablaufen werden, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Angestrebt werden im Fall von Klausuren Präsenzprüfungen innerhalb der Hochschule mit einem größeren Abstand zwischen den Teilnehmern. Der Ablauf von Toilettengängen sowie die Steuerung der Teilnehmer auf den Fluren muss noch festgelegt werden. Sind Präsenzprüfungen nicht möglich, dann soll es in irgendeiner Form Online-Klausuren geben, damit Sie auf jeden Fall in diesem Semester Prüfungen ablegen können.
3. Es ist in Baden-Württemberg ein neues Gesetz geplant, nach der u.A. Studienhöchstdauern an die Corona-Krise angepasst werden.
4. Um die Anzahl der gleichzeitigen Klausurteilnehmer in den Gebäuden zu reduzieren, ist es in diesem Semester erlaubt, einzelne Klausuren in die letzte Vorlesungswoche vorzuziehen, wenn dadurch die Studierbarkeit gewährleistet bleibt und die Ankündigung vor dem Beginn des Anmeldezeitraum, also vor dem, 15.06., erfolgt. Solche vorgezogenen Prüfungen würden anstelle der entsprechenden Vorlesungen in deren Zeitraum stattfinden.
5. Der Start der Vorlesungen im Wintersemester ist für Bachelor-Erstsemester zum 12.10. (2 Wochen später als geplant) und für alle höheren Semester zum 05.10. (eine Woche später als geplant) vorgesehen. Diese Angaben können sich aber noch ändern.